• Link zur Seite versenden
  • Ansicht zum Drucken öffnen
 

FAQ- Häufig gestellte Fragen

Wie läuft eine Therapieanfrage ab?

Über das Kontaktformular kann eine Anfrage gestellt werden. Eine Rückmeldung erfolgt zeitnah, und – je nach Kapazität – wird ein Termin für ein Erstgespräch vereinbart.

Was wird im Erstgespräch besprochen?

Im Erstgespräch wird geklärt, welche Belastungen bestehen und ob eine behandlungsbedürftige psychische Störung vorliegt. Außerdem wird besprochen, ob eine Therapie bei mir passend ist und welche Alternativen es ggf. gibt.

 

Anschließend folgen in der Regel bis zu fünf sogenannte probatorische Sitzungen. Diese dienen dem gegenseitigen Kennenlernen, einer ersten diagnostischen Einschätzung und der gemeinsamen Zielvereinbarung. Dabei wird auch geschaut, ob die Zusammenarbeit für beide Seiten stimmig ist. Erst danach entscheiden wir gemeinsam über den Beginn der Therapie.

Wann ist die Zustimmung der Sorgeberechtigten erforderlich?

Bei minderjährigen Patient:innen ist die Einwilligung aller Sorgeberechtigten erforderlich. In der Regel können Jugendliche ab 16 Jahren dann auch allein zu einem Termin kommen.

 

Ist nur eine sorgeberechtigte Person anwesend, wird die schriftliche Zustimmung des anderen Sorgeberechtigten benötigt. Gerne stelle ich hierfür ein entsprechendes Formular zur Verfügung – sprechen Sie mich einfach an.

 

Auch für den weiteren Therapieverlauf ist es möglich, dass nur eine sorgeberechtige Person aktiv eingebunden ist. Hierfür kann ebenfalls eine entsprechende Einverständniserklärung genutzt werden.

Welche Rolle spielt die Elternarbeit?

Elternarbeit ist ein wichtiger Bestandteil der Therapie mit Kindern und Jugendlichen. Regelmäßige Gespräche helfen, den Therapieprozess zu unterstützen und Veränderungen im Alltag umzusetzen. Ab etwa 16 Jahren wird der Einbezug individuell abgestimmt, ab 18 Jahren erfolgt er nur noch auf Wunsch der behandelten Person.

Wie ist der Ablauf einer Therapie?

Nach den probatorischen Sitzungen beginnt die reguläre Therapiephase:

  • Einstiegsphase – Aufbau einer vertrauensvollen Beziehung, Vertiefung der Diagnostik, Festlegung konkreter Ziele

  • Therapiephase – Bearbeitung der Themen mit individuell passenden Methoden

  • Zwischenbilanzen – Regelmäßige Überprüfung der Fortschritte, ggf. Anpassung der Ziele oder Methoden

  • Abschlussphase – Vorbereitung auf das Therapieende, Festigung der erarbeiteten Strategien und Rückfallprophylaxe

Die Gesamtdauer variiert je nach Anliegen – manche Therapien sind bereits nach einigen Monaten abgeschlossen, andere benötigen mehr Zeit und können längerfristig fortgeführt werden.

Wie häufig finden Sitzungen statt?

In der Regel einmal pro Woche für 50 Minuten.
Bei Bedarf sind auch kürzere Abstände oder – gegen Ende – längere Abstände möglich.

Welche Altersgruppen können behandelt werden?

Ich behandle Kinder ab dem Grundschulalter, Jugendliche und junge Erwachsene bis etwa 21 Jahre.


Beginnt die Therapie vorher, kann sie in der Regel auch darüber hinaus fortgeführt werden.

Wer kann eine Behandlung in Anspruch nehmen?

Ich arbeite aktuell in reiner Privatpraxis. Eine Behandlung ist möglich für:

  • Privatversicherte

  • Beihilfe-Berechtigte

  • Gesetzlich Versicherte im Kostenerstattungsverfahren (nach Rücksprache)

  • Selbstzahler:innen

Wie funktioniert die Abrechnung mit einer privaten Krankenversicherung?

Die Kosten der psychotherapeutischen Behandlung orientieren sich an der Gebührenordnung für Psychotherapeut:innen (GOP) auf Grundlage der Gebührenordnung für Ärztinnen und Ärzte (GOÄ) sowie den aktuellen Abrechnungsempfehlungen (aktualisiert zum 01.07.2024).


Bitte klären Sie vor Beginn der Behandlung, ob und in welchem Umfang Ihre private Krankenversicherung die Kosten übernimmt und ob ein Antrag erforderlich ist.

Wie erfolgt die Kostenübernahme bei Beihilfe?

Für Beihilfeberechtigte gilt dieselbe Berechnungsgrundlage wie für Privatversicherte.


In der Regel übernehmen die Beihilfestellen den größten Teil der Therapiekosten, der verbleibende Eigenanteil kann häufig über eine private Zusatzversicherung abgesichert werden. Bitte klären Sie vorab mit Ihrer Beihilfestelle und ggf. Ihrer Versicherung die geltenden Regelungen.

Wie läuft das Kostenerstattungsverfahren für gesetzlich Versicherte ab?

Ich begleite vereinzelt gesetzlich versicherte Patient:innen im Rahmen des Kostenerstattungsverfahrens und halte hierfür eine begrenzte Anzahl an Plätzen vor.

 

Der erste Schritt ist ein Erstgespräch, das einmalig als Selbstzahlerleistung berechnet wird (60 Minuten: 134,09 €). In diesem Termin klären wir gemeinsam die Indikation für eine psychotherapeutische Behandlung, erste Therapieziele sowie die grundsätzliche Passung. Außerdem erhebe ich die notwendigen Angaben für einen möglichen Antrag im Kostenerstattungsverfahren und informiere Sie ausführlich über die nächsten Schritte.

Das Bezahldatum kann flexibel vereinbart werden; der Betrag kann auch zu einem späteren Zeitpunkt im Prozess beglichen werden.

 

Wenn Sie sich anschließend für das Kostenerstattungsverfahren entscheiden, ist die weitere Begleitung im Prozess für Sie kostenfrei. Zusätzlich stelle ich Ihnen ein digitales Begleittool zur Verfügung, das Sie Schritt für Schritt unterstützt – mit wöchentlichen Aufgaben, weiterführenden Informationen sowie Vorlagen, die das Verfahren erleichtern.

Ist eine Selbstzahlung möglich?

Ja, jederzeit – ohne Wartezeiten und ohne Antragsverfahren. Dies kann sinnvoll sein, wenn keine Kostenübernahme möglich ist oder Sie unabhängig von Kostenträgern bleiben möchten. Der Preis beträgt 134,- € pro Sitzung (50 Minuten).

Was gilt in Bezug auf Schweigepflicht?

Alle Inhalte der Therapie unterliegen der gesetzlichen Schweigepflicht. Ein Austausch mit Dritten erfolgt nur mit schriftlicher Entbindung.


Ausnahme: Bei akuter Selbst- oder Fremdgefährdung bin ich verpflichtet, mögliche Gefahren abzuwenden.

Welche Regelung gilt bei Terminabsagen?

Bitte sagen Sie spätestens 24 Stunden vorher ab.


Für nicht rechtzeitig abgesagte Termine wird ein Ausfallhonorar berechnet.